Ansprechpartner & mehr
BOGEN-OBEN
Ebene 1

Öffentliche Bekanntmachungen

Welche Regeln macht das Land Niedersachsen gegen die Ansteckung mit dem Corona-Virus? Was müssen Sie beachten?

Keinen Kontakt mit anderen Menschen in der Wohnung

  • Treffen Sie sich nur noch mit anderen Menschen, wenn es wichtig ist. Das gilt auch in ihrem Haushalt.
  • Für Menschen, mit denen Sie zusammenwohnen, gilt das nicht. Mit diesen Personen dürfen Sie weiterhin Kontakt haben.

Kontakte außerhalb von der Wohnung

  • Sie dürfen allein draußen sein und sich nur mit einer anderen Person treffen.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
  • Mit Personen, mit denen Sie in einem Haushalt zusammenleben (z. B. der Familie), dürfen Sie auch draußen sein. Dann gilt die 2-Personenregel nicht und auch der Mindestabstand braucht nicht eingehalten zu werden.

Was ist draußen verboten?

  • Sie dürfen sich nicht in Gruppen mit mehr als 2 Personen treffen (außer es handelt sich um ihre Familie, mit der Sie zusammenleben).
  • Also keine gemeinsamen Treffen zum Grillen, Picknick, Spazieren gehen, Wandern, Sport treiben usw..
  • Das Betreten der Spielplätze.
     

Wann dürfen Sie nach draußen gehen?
Aus diesen Gründen dürfen Sie nach draußen gehen:

  • Sie dürfen Sport machen oder Spazieren gehen.
  • Sie dürfen zu Ihrer Arbeit fahren.
  • Sie dürfen Ihr Kind zur Notbetreuung in die Schule oder den Kindergarten bringen und abholen.
  • Sie dürfen zum Arzt und zu Gesundheits-Therapien (z.B. Physio- oder Psychotherapien) gehen.
  • Sie dürfen Einkaufen gehen.
  • Sie dürfen eigene Tiere versorgen.
  • Sie dürfen hilfsbedürftige Personen (alte und kranke Menschen) besuchen. => Wichtig aber: Abstand halten!!

Welche Geschäfte und Einrichtungen sind geöffnet, welche sind geschlossen?

Grundsatz:

Geöffnet sind nur Geschäfte, die für das tägliche Leben wichtig sind. Onlinehandel ist erlaubt.

 

Wichtig:

Abstand halten! In allen Geschäften und Einrichtungen müssen die Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Um dies zu erreichen, können von den Geschäften Einlassbeschränkungen ausgesprochen werden.

Geöffnet

Geschlossen

Lebensmittelmarkt

Restaurant (erlaubt sind Lieferdienste und/oder Außer-Haus-Verkauf))

Bäckerei

Imbiss (erlaubt ist Außer-Haus-Verkauf)

Apotheke

Gaststätte

Drogerie

Schuh-Geschäft

Optiker (aber nur Reparatur, Ersatz für beschädigte Brillen, keine Beratung und kein Verkauf neuer Brillen)

Elektronik-Geschäft

Hörgeräte-Akustiker

Kino

Werkstatt für Autos und/oder Fahrräder (kein Verkauf)

Freizeit-Park

Sanitätshaus

Bücherei

Getränkemarkt

Bekleidungsgeschäft

Wochenmarkt (aber nur für Dinge des täglichen Lebens wie Lebensmittel, keine sonstigen Waren)

Frisör

Post und Bank

Hotel (für Touristen)

Geschäft für Tierbedarf

Pension (für Touristen)

Zeitungsverkauf am Kiosk (aber kein Tabakverkauf)

Vermietung von Ferienwohnungen und -zimmern

Baumarkt (nur für Firmen und Unternehmen; Privatpersonen dürfen nicht einkaufen)

Campingplatz (für Touristen)

Hinweis: Die Aufzählung ist ggfls. nicht vollständig

Mehr Informationen

Diese Informationen basieren auf dem Stand vom 30. März 2020 und stehen auch als PDF-dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Änderungen sind möglich.