Keinen Kontakt mit anderen Menschen in der Wohnung
- Treffen Sie sich nur noch mit anderen Menschen, wenn es wichtig ist. Das gilt auch in ihrem Haushalt.
- Für Menschen, mit denen Sie zusammenwohnen, gilt das nicht. Mit diesen Personen dürfen Sie weiterhin Kontakt haben.
Kontakte außerhalb von der Wohnung
- Sie dürfen allein draußen sein und sich nur mit einer anderen Person treffen.
- Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Mit Personen, mit denen Sie in einem Haushalt zusammenleben (z. B. der Familie), dürfen Sie auch draußen sein. Dann gilt die 2-Personenregel nicht und auch der Mindestabstand braucht nicht eingehalten zu werden.
Was ist draußen verboten?
- Sie dürfen sich nicht in Gruppen mit mehr als 2 Personen treffen (außer es handelt sich um ihre Familie, mit der Sie zusammenleben).
- Also keine gemeinsamen Treffen zum Grillen, Picknick, Spazieren gehen, Wandern, Sport treiben usw..
- Das Betreten der Spielplätze.
Wann dürfen Sie nach draußen gehen?
Aus diesen Gründen dürfen Sie nach draußen gehen:
- Sie dürfen Sport machen oder Spazieren gehen.
- Sie dürfen zu Ihrer Arbeit fahren.
- Sie dürfen Ihr Kind zur Notbetreuung in die Schule oder den Kindergarten bringen und abholen.
- Sie dürfen zum Arzt und zu Gesundheits-Therapien (z.B. Physio- oder Psychotherapien) gehen.
- Sie dürfen Einkaufen gehen.
- Sie dürfen eigene Tiere versorgen.
- Sie dürfen hilfsbedürftige Personen (alte und kranke Menschen) besuchen. => Wichtig aber: Abstand halten!!
Welche Geschäfte und Einrichtungen sind geöffnet, welche sind geschlossen?
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Grundsatz:
Geöffnet sind nur Geschäfte, die für das tägliche Leben wichtig sind. Onlinehandel ist erlaubt.
Wichtig:
Abstand halten! In allen Geschäften und Einrichtungen müssen die Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Um dies zu erreichen, können von den Geschäften Einlassbeschränkungen ausgesprochen werden.
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Geöffnet
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Geschlossen
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Lebensmittelmarkt
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Restaurant (erlaubt sind Lieferdienste und/oder Außer-Haus-Verkauf))
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Bäckerei
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Imbiss (erlaubt ist Außer-Haus-Verkauf)
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Apotheke
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Gaststätte
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Drogerie
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Schuh-Geschäft
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Optiker (aber nur Reparatur, Ersatz für beschädigte Brillen, keine Beratung und kein Verkauf neuer Brillen)
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Elektronik-Geschäft
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Hörgeräte-Akustiker
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Kino
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Werkstatt für Autos und/oder Fahrräder (kein Verkauf)
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Freizeit-Park
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Sanitätshaus
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Bücherei
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Getränkemarkt
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Bekleidungsgeschäft
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Wochenmarkt (aber nur für Dinge des täglichen Lebens wie Lebensmittel, keine sonstigen Waren)
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Frisör
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Post und Bank
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Hotel (für Touristen)
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Geschäft für Tierbedarf
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Pension (für Touristen)
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Zeitungsverkauf am Kiosk (aber kein Tabakverkauf)
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Vermietung von Ferienwohnungen und -zimmern
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Baumarkt (nur für Firmen und Unternehmen; Privatpersonen dürfen nicht einkaufen)
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Campingplatz (für Touristen)
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Hinweis: Die Aufzählung ist ggfls. nicht vollständig
Mehr Informationen
Diese Informationen basieren auf dem Stand vom 30. März 2020 und stehen auch als PDF-dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Änderungen sind möglich.