In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder alltäglichen Bagatellfällen, werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist dies nicht immer erforderlich. Eine kostengünstige und auch einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen und vieles mehr, ausgerichtet.
Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Die Samtgemeinde Aue ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Beide Schiedspersonen vertreten sich in den Bezirken gegenseitig.