Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr