Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, welchem/welcher die geflüchtete Person zugewiesen wurde.
Die elektronische Gesundheitskarte wird nicht von allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen angeboten, es besteht kein Rechtsanspruch.Ob und unter welchen Bedingungen Sie diese erhalten, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.