Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke werden für das Gebiet des Landes Niedersachsen Dolmetscherinnen/Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzerinnen/Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscherinnen und Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzerinnen und Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.
Über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer wird ein Verzeichnis geführt, dass für Gerichte und Behörden sowie für die Notarinnen/Notare einsehbar ist.
In das Verzeichnis werden Name, Anschrift, Telekommunikationsanschlüsse, Beruf, etwaige Zusatzqualifikationen und die jeweilige Sprache aufgenommen. Gleiches gilt für eine eventuell abgeschlossene Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).
Das Verzeichnis wird im Internet unter der Adresse www.justiz-dolmetscher.de veröffentlicht.
Beenden Sie die Tätigkeit, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Die ausgehändigte Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in und/oder Ermächtigung als Übersetzer/in ist im Original an das Landgericht Hannover zurück zu senden.
Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer