Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine schädigende Arbeit aufgegeben haben.
Kontaktieren Sie Ihren Unfallversicherungsträger unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.
Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung längstens 5 Jahre beziehen.
Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.
Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.