Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Anträge können formlos gestellt werden.
Im Land Niedersachsen können als weitere Leistungen das Landesblindengeld oder Zahlungen aus dem Landesblindenfonds in Betracht kommen.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie