Es braucht keine Eignungsprüfung abgelegt werden, wenn in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009, d. h. mindestens
im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009, ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen
Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachgewiesen werden können. Die Tätigkeit muss
die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben. Sie sind der zuständigen
Stelle grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.
Die Prüfung umfasst unter anderem den Nachweis über grundlegende Kenntnisse und setzt sich aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls
einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil zusammen.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus schriftlichen Fragen, die entweder Multiple-choice-Fragen mit vier Antworten
zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination beider Systeme umfassen, und aus schriftlichen Übungen/Fallstudien.
Die Mindestdauer für jede schriftliche Teilprüfung beträgt für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr,
zwei Stunden.