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Brandschutz

Wer beachtet Brandschutz bei einem Neubau?

Es ist von Vorteil, rechtzeitig an ein sinnvolles Brandschutzkonzept zu denken! Kosten und Nerven werden gespart, wenn z.B. Brandwände sich harmonisch in den Grundriss einfügen. Ein kluger Architekt denkt schon zum Zeitpunkt der Auswahl/Ausschreibung der Baustoffe an deren Verhalten im Brandfalle. Der Architekt ist verpflichtet, dem Bauherrn eine genehmigungsfähige Planung für sein Bauvorhaben vorzulegen.

Ändert sich der Brandschutz bei der Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes?

Im Rahmen der "Regelmäßigen Überprüfung" oder der "Hauptamtlichen Brandverhütungsschau" wird die Einhaltung der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen kontrolliert. Nicht selten werden Abweichungen von der gültigen Baugenehmigung festgestellt, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es kann bitter für den Besitzer werden, wenn z. B. nach der kostspieligen Renovierung das Gebäude an die Brandschutzbestimmungen angepasst werden muss. Deshalb auch bei der Änderung der Nutzung an das Brandrisiko denken!

Kann ein Schadenfeuer ausgeschlossen werden?

Trotz aller Vorsorge kann ein Brand nie ausgeschlossen werden. Deshalb gehören zum vorbeugenden Brandschutz auch ein sicherer Rettungsweg und ein gefahrloser Angriffsweg für die Feuerwehr. Übrigens: ausreichend Löschwasser und Flächen auf dem Grundstück für Einsatzfahrzeuge sind schon im Bauantrag einzuplanen!

Wo gibt es konkrete Informationen zum Brandschutz?

Informationen zum Brandschutz bietet Ihnen das Bürgertelefon 0581/82-289 und 0581/82-418.
Unter dieser Nummer können Sie rund um die Uhr Fragen zum Thema Brandschutz stellen.

Sie erhalten Auskunft von A ... Anordnung der Feuerlöscher bis Z ... Zentrale Brandmeldeanlage. Bitte nutzen Sie diesen kostenlosen Service des Landkreises!

Wieso ist der Brandschutz im Bauamt angesiedelt?

Gebäude müssen so beschaffen sein, dass

  • der Entstehung eines Brandes und
  • der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und
  • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
  • wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Brandsicherheit ist erreicht, wenn ein Gebäude nach den Regeln des vorbeugenden Brandschutzes erstellt wurde. Deshalb müssen betrieblicher und baulicher Brandschutz bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes berücksichtigt werden.