Gebäude müssen so beschaffen sein, dass
- der Entstehung eines Brandes und
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und
- bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
- wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Die Brandsicherheit ist erreicht, wenn ein Gebäude nach den Regeln des vorbeugenden Brandschutzes erstellt wurde. Deshalb müssen betrieblicher und baulicher Brandschutz bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes berücksichtigt werden.