Gem. § 19 Abs. 2 der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A besteht bei Vergaben nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für Lieferung- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert über 25.000,-- € (netto) eine Informationspflicht.
Nachstehend informieren wir Sie über die Vergaben der Samtgemeinde Aue, des Fleckens Bad Bodenteich sowie der Gemeinden Lüder, Soltendieck und Wrestedt für entsprechende Leistungen nach dem Teil A.