Die Samtgemeinde Aue hat zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gem. §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Lt. des vom Rat der Samtgemeinde Aue beschlossenen Lärmaktionsplans vom 23.01.2019 bestehen derzeit keine Lärmprobleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden müsste.
Den gesamten Lärmaktionsplan können Sie anhand des anliegenden pdf-Dokuments einsehen.