Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände vor der Einschleppung oder Weiterverbreitung der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Landkreis Uelzen eine Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen angeordnet. Demnach müssen alle Halterinnen und Halter, die mehr als 50 Stück Geflügel – also Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Wachteln oder ähnliche Arten – halten, ihre Tiere ab spätestens Montag, 3. November 2025, in geschlossenen Ställen ...